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Datenschutz für Alle: Kampf geht weiter!
Erschienen im Vorwärts. Januar 2012 von Daniel Egloff.
Im Frühling 2011 scheiterte das Referendum gegen die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) im Kanton Bern an der hohen Hürde von 10 000 Unterschriften. Jetzt muss das Bundesgericht über die Teilrevision entscheiden. Im Zentrum der Klage und somit des Kampfes steht der Datenschutz für die SozialhilfeempfängerInnen.

Es ist ein breites Bündnis bestehend aus dem Berufsverband der SozialarbeiterInnen (AvenirSocial), den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), dem Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA), der Partei der Arbeit Bern (PdA), der Grünalternative (GPB-DA) sowie zwei Einzelpersonen, das Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Teilrevision des SHG eingereicht hat. Das Bündnis ist der Meinung, dass im SHG ein verfassungswidriger Artikel eingeflossen ist. Dieser verlangt, dass bei Einreichung des Antrags auf Unterstützung durch die Sozialhilfe eine Vollmacht unterschrieben werden muss. Diese erlaubt, dass auf alle Daten zugegriffen werden kann, welche sonst durch das Datenschutzgesetz geschützt wären. Freiwillig erfolgt die Unterschrift auf keinen Fall, da die Unterstützung davon abhängig ist. Aber auch ohne diesen Artikel, welcher erst im Grossen Rat entgegen dem Vorschlag des Regierungsrates eingefügt wurde, wird der Datenschutz für SozialhilfeempfängerInnen gelockert. So werden in Zukunft MitbewohnerInnen, Ehe- beziehungsweise LebenspartnerInnen, ArbeitgeberInnen und VermieterInnen verpflichtet, Informationen an den Sozialdienst weiterzugeben. Dies ist äusserst problematisch, denn: Wie soll das Sozialamt Informationen einholen ohne zu sagen, dass die betreffende Person einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat?

Doch nicht nur die Beschaffung, sondern auch die Herausgabe von Informationen wird erleichtert. So dürfen in Zukunft Daten durch SozialarbeiterInnen weitergeben werden, wenn entweder die betroffene Person eingewilligt hat, oder es die vorgesetzte Stelle erlaubt sowie bei einer Anzeige. Alle drei Punkte sind höchst kritisch und für die Beschwerdeführenden ebenfalls verfassungswidrig. Dies, da nicht geregelt ist, welche Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden dürfen und so mit Ermächtigung einer vorgesetzten Stelle Informationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden können. Es fehlt an dieser Stelle klar eine Prüfung der Verhältnismässigkeit. Kurz zusammengefasst: Den Datenschutz für die KlientInnen gibt es de facto nicht mehr.

Diese Gesetzesänderungen erscheinen für die SozialarbeiterInnen als eine deutliche Arbeitserleichterung. Sie müssen sich kaum noch mit den KlientInnen zusammensetzten, sondern können alle Informationen praktisch überall gleich selber einholen. Beim leisesten Verdacht auf eine verbotene Handlung kann eine Anzeige bei der Polizei eingereicht werden. Trotzdem hat sich «AvenirSocial» entschieden, nicht nur das Referendum zu unterstützen, sondern auch die Beschwerde mitzutragen. Dies könnte durchaus zu Spannungen innerhalb des Berfufsverbands führen: Viele SozialarbeiterInnen sehen vor allem die Vorteile und zum Teil werden gewisse Punkte, die neu gesetzlich geregelt sind, in der Praxis bereits seit einiger Zeit umgesetzt. So etwa in Biel, wo es die Generalvollmacht ohne entsprechende gesetzliche Grundlage bereits gibt. Dass sich nun der Berufsverband so klar auf die Seite der KlientInnen stellt und das professionelle Handeln und die Menschenrechte ins Zentrum rückt, zeugt vom Mut. «AvenirSocial» beugt sich nicht einfach dem Druck der bürgerlichen Politik und scheut sich auch nicht vor einer harten, internen Diskussion. Im Hinterkopf dürfte jedoch auch die Befürchtung vorhanden sein, dass die SozialarbeiterInnen überflüssig werden, wenn in Zukunft die Vergabe von Sozialhilfeleistungen nur noch ein Verwaltungsakt ist.

Zersetzung des Sozialsystems
Die PdA betont in ihrer Medienmitteilung, dass sich «diese Verschärfungen im SHG in eine lange Liste von Verschärfungen und Kürzungen im Sozialbereich » einreihen. Zwar werde suggeriert, dass dies nur eine Massnahme gegen die strukturellen Probleme in der Sozialhilfe sei. In Wahrheit läuft in der Schweiz jedoch seit Jahren eine Kampagne «der bürgerlichen Klasse zur Zersetzung des Schweizerischen Sozialsystems ». Als Beispiele nennt die PdA Bern die Kürzungen bei der Arbeitslosenversicherung, der IV und den Pensionskassenrenten. Dabei ist die bürgerliche Klasse durchaus bereit, an die Grenze ihrer eigenen Verfassung zu gehen – oder sogar darüber hinaus.



Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude (Videoreglement; VR)
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 21. Oktober 2010

Es scheint in diesem Rat ein erstaunlich weit verbreitetes Bedürfnis zu geben, sich selber zu bescheiden, zu beschränken, sich letztlich zu entmachten. Mit einer Zustimmung zum Videoreglement würde dieser dunkle Drang einen weiteren Höhepunkt erreichen: Mit diesem Reglement dankt das Parlament ab zugunsten einer Verwaltung, die letztendlich unter die Fuchtel der Polizei gerät. Wer definiert denn wohl, was unter einem sogenannten „Kriminalitätsschwerpunkt“ zu verstehen ist? Wem kommt denn wohl die Definitionshoheit zu, wenn es um die Wahl von Orten geht, „an denen mit Straftaten zu rechnen ist“?

Einige werden mir entgegnen, solche „Kriminalitätsschwerpunkte“ lägen auf der Hand. Und weshalb dann – muss ich zurückfragen – ist die Kantonspolizei bisher ihrem Auftrag nicht nachgekommen? Sicher gibt es angenehmere Aufgaben, als im Milieu der Stänz & Koks seine Runden zu drehen. Ich bin jedoch nicht bereit, auch nur eine Tranche der Öffentlichkeit des öffentlichen Raums herzugeben, während private Kassen weiter munter klingeln. Abfüllen, Aufgeilen, Abzocken, Ausspucken: Wenn Ihnen zu dieser Profitlogik nichts Gescheites einfällt, dann seien Sie doch ehrlich – und verschonen Sie die Stadt mit einem Videoüberwachungsreglement, das wir alle bezahlen müssen: nicht nur mit unseren Steuern, sondern mit unserem Anrecht auf einen urbanen öffentlichen Raum.

In seinem Vortrag preist der Gemeinderat die Kennzeichnung der Überwachungsgeräte an: „Dadurch hat jede Person das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie einen überwachten Bereich betreten will oder nicht.“ Ganz grossartig, welches Recht uns da zugestanden wird! Bei solchen Argumenten hört aber der Spass auf und hat der Zynismus längst begonnen. Wenn Sie das Weltkulturerbe wie die Reeperbahn behandeln wollen, dann stecken Sie das Terrain ab und geben die Richtung vor. Und die Tafeln dürfen schon gedruckt werden: „Achtung, Sie verlassen den demokratischen Sektor!“

Als „neuralgischen Punkt“ par excellence nennt die kantonale Videoverordnung explizit: „Massenveranstaltungen“. Das bedarf ja sicher keiner weiteren Erklärung, das ist doch mittlerweile gut eingepaukt. Und nachdem ja Teilnehmerzahlen an Demonstrationen mit schöner Regelmässigkeit von der Polizei zusammengestaucht werden, glauben wir auch zu wissen, welcher „Kriminalitätsschwerpunkt“ als erster avisiert wird: Die Fankultur als Experimentierfeld für gesellschaftliche Überwachung, Kontrolle, Repression. Da wird schon seit einiger Zeit mit der Daumenschraube gepröbelt, da wird munter aufgerüstet, eskaliert und zugeschlagen, dass es jeder Verhältnismässigkeit spottet: Käfighaltung, öffentliche Stigmatisierung und der Pranger im Internet – als ginge es um Schwerst- und Kapitalverbrechen. Und erst einmal rund um die Stadien eingeübt, wird die Routine der Überwachung und Repression flott gemacht für andere Bereiche der Gesellschaft. Nett, was der Gemeinderat da wohl nur raten kann: Zu Hause bleiben!

Nach dem Bahnhofsreglement soll es jetzt also weiter gehen mit dem Videoreglement: weiter in der Akklimatisierung an eine Gesellschaft der Überwachung, Aushorchung und Kontrolle. Wenn die Politik dieser Entdemokratisierung des öffentlichen städtischen Raums nichts entgegensetzen kann, nichts entgegensetzen will, dann werden andere Mittel zur Verteidigung der offenen Stadt gefragt sein. Was wir heute Abend hier auch meinen und sagen und entscheiden – das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen. Wer Misstrauen sät und auf Kontrolle und Überwachung setzt, wird fantasievollen Widerstand ernten. So flexibel funktioniert gelebte Demokratie.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 21.10.2010 pdf

Interfraktionelle Motion SVP/JSVP, FDP mit CVP (Reto Nause, CVP/ Beat Schori, SVP/ Philippe Müller, FDP):
Videoüberwachung zur Vorbeugung und Aufklärung krimineller Handlungen

Vieles ist schon gesagt worden und Interessantes gibt es nachzulesen – z.B. im „Bund“ vom 1. Mai 2009:

„Wir haben uns konstruktiv an der Gesetzesarbeit beteiligt und sind nun hinters Licht geführt worden.“ – „Was der Polizeidirektor hier vorlegt, widerspricht ganz klar dem Willen des Gesetzgebers.“ – „Ich fühle mich hinters Licht geführt.“ – „Das ist nicht gerade Vertrauen erweckend.“ – „Es ist extrem problematisch, wenn ein solch sensibler Bereich durch die Hintertüre geregelt wird.“ – „Ich fühle mich (…) an der Nase herumgeführt.“

Und diese Stossseufzer werden sich mit Garantie wiederholen: sooft Police Bern und ihr oberster Dienstherr sich einer Sache annehmen. Das war voraussehbar und einige haben es längst an- und ausgesprochen: Vertrauen in Strukturen, die sich letztlich bilden, um sich der Kontrolle von unten zu entziehen – das ist nicht unser Ding!

Wir brauchen in Bezug auf diesen Mechanismus keine weiteren Erfahrungen zu machen. Ob Videoüberwachung, biometrische Ausweise oder Einschränkung der freien Meinungsäusserung: Sind diese Machtmittel einmal angeregt und ins Spiel gebracht, ist die Gier nach noch mehr Überwachung, Kontrollen und Restriktionen kaum mehr aufzuhalten!

Die PdA Bern ist auch nicht unbedingt scharf darauf, sich künftig in einem weiteren Bereich mit der philosophisch anspruchsvollen Interpretation von „operativ“ und „strategisch“ herumzuschlagen. Ob man sich z.B. um den Datenschutz dann aus operativen oder strategischen Gründen foutiert, macht ja wohl nicht den grossen Unterschied.

„Gezielte, den Datenschutz wahrende Videoüberwachung kann zur Vorbeugung gegen Vandalismus und zur Aufklärung von Verbrechen beitragen.“ Wir teilen die Meinung der Motionäre, dass dieser Satz (aus dem Positionspapier der SP Schweiz vom 24. Juni 2008) es verdient hat, in der aktuellen Diskussion zitiert zu werden. So salopp sind „Vandalismus“ und Verbrechen noch selten in den gleichen Topf geworfen worden! Und wenn man sich vor Augen hält, dass für gewisse Kreise „Vandalismus“ schon bei gewissen Formen der Kunst im öffentlichen Raum vorliegt, dann kann man sich etwa vorstellen, welche Schleusen der Überwachung hier geöffnet werden sollen.

Wenn wir uns also all diesen Ärger und den Frust von hinters Licht Geführten ersparen wollen, dann lehnen wir das Vorhaben zur Videoüberwachung doch am besten ab – solange die Entscheidung noch in unserer Hand liegt. Wer jedoch partout jammern will, wird nicht mehr glaubwürdig sein!

Rolf Zbinden, PdA Bern, 14.5.09 pdf



Datenschutz für alle
Referendum gegen die Abschaffung des Datenschutzes im Sozialhilfegesetz
Am 24. Januar 2011 hat der Berner Grossrat der Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG) zugestimmt. Neben mehreren rechtsstaatlich fragwürdigen und diskriminierenden Bestimmungen enthält das beschlossene Gesetz neu folgenden skandalösen Art. 8b Abs. 3:

„Für Informationen, die [...] nicht beschafft werden können, holen die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Personen von den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Gewährung von Sozialhilfe eine Vollmacht ein.“

Dies bedeutet, dass mit der Generalvollmacht die Behörden jegliche Informationen über die Antragstellenden beschaffen können. LebenspartnerInnen,  ArbeitgeberInnen, VermieterInnen, Banken, Ärzte, Anwälte, Pfarrer, SozialarbeiterInnen etc. werden gesetzlich gezwungen, die Informationen weiterzugeben. Aus mindestens drei Gründe müssen wir uns dagegen wehren:

Schutz der Privatsphäre: Mit dem neuen SHG wird das bisher im Gesetz verankerte Sozialhilfegeheimnis, d.h. der Datenschutz und damit die Privatsphäre der Sozialhilfeabhängigen,  faktisch aufgehoben. Dies ist ein weiterer Schritt zum Kontrollstaat. Nächste Schritte betreffen uns alle, z.B.: Der Nachrichtendienst des Bundes soll – ohne jeglichen Straftatverdacht – Telefone und E-Mails überwachen, Wanzen setzen und sich in private Computer einhacken dürfen. Zudem sollen bezahlte Spitzel eingesetzt werden können. Wir wollen keine orwellsche Welt, in der die Regierenden grenzenlos alle Machtinstrumente anwenden dürfen, um die Schwächeren der Gesellschaft zu kontrollieren. Dies greift die menschliche Integrität an.

Ungleiche Behandlung: Das Bankgeheimnis für Vermögende wird von allen Seiten verteidigt – auch heute noch, wenn Millionen von Diktatoren wie Mubarak und Ben Ali auf Schweizer Konti gefunden werden – während die sozialen Rechte der Sozialhilfeabhängigen stetig beschnitten werden. Bei den Reichen wird von Freiheit und Datenschutz gesprochen, bei den Armen hingegen von Missbrauch. Hinter dem Missbrauch des Missbrauchsdiskurses steht Angstmacherei und die Verschärfung sozialer Ungleichheiten. Wer macht die Welt jedoch tatsächlich unsicher?

Verteidigung der Berufsethik: Seit jeher liegt es in der Berufsethik sozialer Berufe (SozialarbeiterInnen, Ärzte etc.), Menschen zu beschützen, ihr Leiden und somit soziale Ungleichheiten zu mindern. Mit dem neuen SHG werden die Grenzen zwischen Beratung, Unterstützung und Kontrolle gesetzlich verwischt. Aus sozialarbeiterischer Sicht gilt es, die fundamentalen Werte dieser Berufe zu verteidigen.

Gestern die Erwerbslosen, heute die Sozialhilfeabhängigen, morgen die Invaliden. Und übermorgen wir alle? Lasst uns gemeinsam wehren und unsere Grundrechte verteidigen!

Unterschreibt jetzt das Referendum gegen die Abschaffung des Datenschutzes im Sozialhilfegesetz
Unterschriftenbogen pdf
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