

nicht erschienener Leserbrief, zum Bund- und BZ-artikel vom 12.1.2010
gibb und dir wird genommen
oder von rechten richtern
25 Jahre lang unterichtete Rolf Zbinden SchülerInnen an der gibb. 2006 wird er Stadtrat der PdA Bern. 2007 nimmt er an der Anti-SVP Demo teil und wird deshalb von der Schule verwarnt.
Vor Gericht wird seine gewaltfreie Teilnahme vermischt mit einer angeblichen Ohrfeige gegen einen Polizisten aufgrund eines unverhältnismässigen Polizeieinsatzes anlässlich spontanen und solidarischen Singens vor der dänischen Botschaft und als Protest gegen die Polizeigewalt bei der Räumung eines Jugendhauses in Dänemark. Trotz - laut Richterin - glaubwürdigen Zeugenaussagen beider Seiten wird hier im Zweifelsfall nicht dem Angeklagten, sondern der Polizei geglaubt und Rolf Zbinden verurteilt.
Darauf wird er wegen dieses Urteils und der Teilnahme an der Anti-Wef-Demo 08 von der gewerblich-industriellen Berufsschule Bern entlassen.
2008 wird er als Stadtrat wiedergewählt, 09 wird vom Obergericht das Urteil bestätigt.
Der Oberrichter ist übrigens in der SVP und wäre wohl halbiert oder gevierteilt worden, hätte er anders entschieden. Der Bund vom 12.1.2010, Seite 10 „Karl Zweifels Straffantasien vom Vierteilen“
Nun wird also die Kündigung vom Verwaltungsgericht als rechtens erklärt und das Berufsverbot aufgrund politischer Ansichten legitimiert. DemoteilnehmerInnen werden fichiert und eingeschüchtert, die Inhalte weiterhin tabuisiert.
Die Botschaft ist klar: Als linker Stadtrat und als Lehrer, als Vorbild darf man nicht demonstrieren, schon gar nicht gegen die stärkste Partei im Kanton, die offen rassistisch auftritt und benachteiligte Teile der Bevölkerung gegeneinander aufhetzt, und auch nicht in einer „rot-grün“ regierten Stadt.
Der Vorstand der PdA Bern verurteilt das skandalöse Urteil des Verwaltungsgerichts.
Rekurs abgelehnt
22.01.2010
Mit Empörung musste die Parteileitung der Partei der Arbeit der Schweiz erfahren, dass der Rekurs von Rolf Zbinden gegen seine Entlassung an der Gewerblich-industriellen Berufsschule Bern (GIBB) keine Zustimmung von der Justiz fand.
Die Argumentation ist fadenscheinig: Landfriedensbruch: Am 6. Oktober 2007 fand der «Marsch auf Bern» der SVP statt. Rolf Zbinden nahm an die Gegendemo teil. Dort sei er gewalttätig gewesen, was nicht stimmt denn er hatte lediglich aufgerufen eine Sitzblockade zu starten. Die Sitzblockade ist die gewaltfreieste Art des pazifistischen Widerstandes. Rolf Zbinden sei ein schlechtes Vorbild für seine SchülerInnen und er hätte «den Ruf der Schule verletzt». Wer kreiert denn wirklich ein Klima der Angst, des Hasses und der Gewalt in unserem Lande? Wer teilt die Bevölkerung in weisse und schwarze Schafe? Wer hetzt die Religionen gegeneinander auf?
Die Tatsache, dass es sich um einen Richter handelte der Mitglied der SVP ist, dass die Lobby der Gewerbler die Entlassung Rolfs im Hintertürchen ausgehandelt hat, lässt auf die Natur dieses Entscheides deuten: Es soll ein Exempel statuiert werden. All jene die sich gegen Xenophobie, Rassismus und Faschismus widersetzen oder sich gegen die bestehende Ordnung wehren, sollen die staatliche Repression spüren. Die Reaktionären scheinen sich auf allen Ebenen durchzusetzen, denn sogar die Medienschaffenden haben anscheinend nichts anzumerken. Berufsverbot gäbe es ja nicht, da wir in einem Rechtstaat leben. Müssen wir den Medienschaffenden einen Crashkurs Geschichte anbieten, was die Fischenaffäre angeht?
Die Parteileitung der PdA Schweiz wendet sich nun an alle Lehrerinnen und Lehrer. Die Situation von Rolf Zbinden zeigt auf wie schnell es gehen kann, dass man seine Stelle verliert, wenn man sich mutig gegen den Rassismus wehrt. Wie schnell man den «Ruf der Schule» verletzt, wenn man sich einem faschistischen Marsch auf Bern widersetzt. Die Solidaritätsbekundungen via Internetpetition, von Lehrerinnen und Lehrern und von ehemaligen Schülerinnen und Schülern zeigt, dass Rolf Zbinden im Recht ist und dass der antifaschistische Kampf ein gerechtfertigter Kampf ist.
«Der Widerstand ist der beste Beweis für die Existenz». Lanza del Vasto
Partei der Arbeit der Schweiz
(NICHT ERHALTENES) SCHLUSSWORT VOR DEM OBERGERICHT DES KANTONS BERN, 19. MAI 2009
Mit dem Urteil der ersten Instanz sind klare Zeichen gesetzt worden: Vor Gericht kommt nicht, wer in der unmissverständlichen Rhetorik des historischen Faschismus für den Marsch auf Bern mobilisiert und Minderheiten zum Teufel, in die Hölle wünscht. Vor Gericht kommt und verurteilt wird, wer sich dieser Bewegung der aggressiv Selbstgefälligen, der militanten Rassisten und rechtsextremen Glatzen in den Weg stellt gewaltfrei in den Weg stellt.
Die Mission ist erfüllt. Wenn Polizei, Justiz, Presse, Arbeitgeber, Regierungsrat am gleichen Strick ziehen, kann es gar nicht schief gehen. Und das Exempel ist sehr einfach zu lesen: Politischer Widerstand gegen völkische Friedensbrecher und Hassprediger wird teuer bezahlt bezahlt mit Diffamierung, Vorverurteilung und Angriff auf die berufliche Existenz. Dieses Exempel zielt nicht auf eine einzelne Person geben wir uns da keinen Illusionen hin! Was da in den vergangenen Monaten durchgespielt wird, scheint so reibungslos zu klappen, dass die Sieger auf eine Wiederholung solcher Erfolge Appetit bekommen haben werden.
Das Exempel will beweisen: Politischer Widerstand gegen Rassismus, Ausgrenzung, Rechtsextremismus lohnt sich nicht politischer Widerstand gegen die Arroganz der Macht ist selbstzerstörerisch. Dann war also alles sinnlos? Sinnlos der Aufschrei, der breite Protest vom 6. Oktober? Und sinnlos sein Nachspiel? Sinnlos das Opfer? Sinnlos die Kosten?
Am 6. Oktober 2007 kam der rechtsextreme Bewegungsflügel bei seinem Marsch auf Bern ins Stolpern: Die Bundesstadt war nicht im Sturm zu nehmen, nicht reif für den Aufmarsch der Zottel, Trottel und Springerstiefel. Weitere politische Überrisse und weitere Niederlagen folgten. Daran gibt es nichts zu rütteln und darum gibt es auch nichts zu bedauern. Wenn Zivilcourage über Indifferenz, Resignation, Rückzug ins Private und in die Innerlichkeit siegt, ist vieles möglich: Solidarität, Widerstand, Befreiung von der Angst. Der 6. Oktober 2007 war ein Anfang.
Ich habe Verständnis für Polizisten, die vorne und hinten und davor und danach nicht zu unterscheiden wissen; für eine Richterin, die ihren gesunden Menschenverstand in der Urteilsbegründung nur schlecht zu unterdrücken weiss. Ich habe Verständnis für die Journalisten, die zynisches Schlittenfahren am eigenen Leib erfahren haben. Und ich habe fast schon Erbarmen mit einem Arbeitgeber, der mehr aufgibt als einen Arbeitsvertrag. Sie alle lassen sich aus über Gewalt und geben mit ihrem Beispiel zu verstehen, wo die Gewalt sitzt und wie die Gewalt funktioniert, die das Rückgrat bricht.
Vor einem Gericht zu erscheinen, ist immer unangenehm. An den Pranger gestellt zu werden, ist nicht das wirkliche Wunschprogramm. Eine geliebte Arbeit nach 25 Jahren durch Rausschmiss und Berufsverbot zu verlieren das gibt zu kauen. Es trifft mich, trifft mich tief. Aber: Ich kann noch in den Spiegel schauen. Und ich kann noch weitermachen. Ich will, ich muss weitermachen: in diesem Sinn.
Rolf Zbinden, 19.5.09 pdf

KURT TUCHOLSKY
Berner Justiz gegen Bürgerrechte
Die bürgerliche Justiz versucht offenbar, am Berner PdA-Stadtrat Rolf Zbinden ein Exempel statuieren, um den antifaschistischen Widerstand einzuschüchtern.
offener Brief an die New York Times pdf
PdA Bern fordert die Rücknahme der Entlassung von Rolf Zbinden
Medienmitteilung pdf
Inserate der PdA Bern im Bund
Vorwärts - 30.10.2008
Solitaritätserklärung
Bündnis Alle gegen Rechts (BAgR)
Unverhältnismässiges Singen
Medienmiteillung der PdA Bern
3. März 2007 pdf