
Gegenrevolution
Ein Kind der Gegenrevolution: Die Burgergemeinde Bern
„Man muss die Burger auf den Aussterbeetat setzen“, forderte der freisinnige Präsident des bernischen Verfassungsrates, Rudolf Brunner-Stettler, im Jahre 1883. Tatsächlich konnten Bernerinnen und Berner am 1. März 1885 über eine neue kantonale Verfassung abstimmen, welche den Burgergemeinden alle politischen Funktionen entziehen und die Verteilung des Vermögensertrags an die Burger verbieten wollte. Mit 56 612 Nein gegen 31 547 Ja lehnten die Stimmberechtigten diesen bis anhin direktesten Angriff auf die Burgergemeinde nach einem aufwändigen Abstimmungskampf ab.
Der Kampf um die Existenzberechtigung der Burgergemeinde der Stadt Bern ist so alt wie diese selbst. Die Burgergemeinde wurde im Jahre 1833 im Gefolge der liberalen Revolution gebildet. Zwar verlangte die Kantonsverfassung von 1831 die Einführung von Einwohnergemeinden mit einem allgemeinen Wahlrecht für alle Männer über 20 Jahren, aber sie schloss die zusätzliche Bildung von Burgergemeinden nicht aus. Den patrizischen Familien in Bern gelang es mühelos, sowohl eine solche Burgergemeinde zu institutionalisieren als auch die Einwohnergemeinde unter ihre Kontrolle zu bringen. Durch eine Beschränkung des Gemeindewahlrechts auf die steuerzahlenden und besitzenden Einwohner schlossen sie die nichtburgerliche Bevölkerung weitgehend von den politischen Entscheidungen aus. Dadurch sicherten sie sich komfortable Mehrheiten in allen Gremien der Einwohnergemeinde.
Privatisierung von Staatsvermögen
Für die zukünftige Entwicklung ebenso entscheidend war aber, dass sich die Burgergemeinde fast das gesamte Vermögen des bisherigen Staates Bern als Privateigentum aneignen konnte. Zwar wurde 1833 zur Finanzierung der neu gebildeten Einwohnergemeinde eine „Übereinkunft“ zwischen Stadt und Burgergemeinde abgeschlossen. Diese sah vor, dass die Burgergemeinde jährlich 64 500 Franken zu zahlen hatte, damit die Stadt ihre Aufgaben erfüllen könne. Der Betrag reichte natürlich bei weitem nicht, um den Aufwand der Stadt für Primarschulen, Polizei, Feuerwehr und öffentliche Beleuchtung zu decken. Dass die Vereinbarung trotzdem abgeschlossen wurde, war aber nicht erstaunlich, sassen doch auch auf Seiten der Stadt Leute am Verhandlungstisch, die direkt die Interessen der Burgergemeinde vertraten. Die „Übereinkunft“ von 1833 trägt viermal die gleiche Unterschrift: Karl Zerleeder-von Ernst unterzeichnete sie in seinen Funktionen als Präsident des Einwohner-gemeinderates, als Vorsteher der Einwohnergemeinde, als Präsident des grossen burgerlichen Stadtrates und als Vorstand der Burgergemeinde…
Allerdings drohte der Burgergemeinde nach der Bildung der Eidgenossenschaft (1848) erneut Ungemach. Die zur Hauptstadt erkorene Stadt Bern benötigte dringend Geld, um den Bau des Bundeshauses und die neuen nationalen Aufgaben finanzieren zu können. Um einem Eingreifen der kantonalen Behörden zuvorzukommen, regelten die Burgergemeinde und die Einwohnergemeinde die Sache unter sich, und auch diesmal wieder im Interesse der Burger: Die Stadt erhielt im Ausscheidungsvertrag von 1852 etwa einen Drittel der vorhandenen Vermögen, insbesondere die für Verwaltungsaufgaben benötigte Infrastruktur, die Burgergemeinde behielt die restlichen zwei Drittel. Das Vermögen der Zünfte, das ebenfalls zum Vermögen des alten Staates Bern gehört hatte und das nur wenig geringer war als die der Einwohnergemeinde zugewiesenen Vermögensteile, wurde in die Ausscheidung gar nicht erst einbezogen; es verblieb stillschweigend bei der Burgerschaft.
Die Stadt Bern erlebte somit bei ihrer Gründung als Einwohnergemeinde in finanzieller Hinsicht einen veritablen Fehlstart, von welchem sie sich bis heute nicht erholt hat. Sie hat zwar im Laufe der Jahrzehnte sämtliche öffentlichen Aufgaben von der Burgergemeinde mit Ausnahme der Armenfürsorge und des Vormundschaftswesens für die Burgerinnen und Burger selbst übernommen, aber die immensen Vermögenswerte gehören noch immer der Burgergemeinde. Und dieses staatliche Vermögen, das aus dem Besitztum des alten Standes Bern hervorgegangen ist, steht weiterhin nur der Burgergemeinde zu und kann von dieser wie Privateigentum verwaltet und genutzt werden. In diesem Auseinanderklaffen der Zuweisung von öffentlichen Aufgaben und öffentlichem Vermögen liegt die Hauptursache für die chronische Finanzknappheit der Stadt Bern.
Abschaffung der Burgergemeinde?
Es kann nicht erstaunen, dass vor diesem Hintergrund immer wieder die Abschaffung der Burgergemeinde und die Überführung des Burgergutes in das Vermögen der Einwohnergemeinde gefordert wurden. Besonders hartnäckig tat dies im vorletzten Jahrhundert der Freisinn. Auch im vergangenen Jahrhundert wurde die Berechtigung dieser Burgergemeinden und ihres privatisierten Staatseigentums immer wieder in Frage gestellt. Bei den Vorarbeiten zur neuen Kantonsverfassung von 1993 wurde das Anliegen von grünen und roten Parteien wie auch vom Gewerk-schaftsbund des Kantons Bern vorgebracht. In der Stadt Bern hat sich die Partei der Arbeit das Thema auf ihre Fahnen geschrieben.
Es ist absehbar, dass die Existenzberechtigung der Burgergemeinde auch weiterhin diskutiert werden wird. Eine historische Rechtfertigung gibt es für sie nicht. Sie ist weder revolutionär noch evolutionär legitimiert. Sie ist vielmehr ein Kind der aristokratischen Gegenrevolution von 1815, dessen Väter und Vormünder (es sind ausschliesslich Männer) ihren Sprössling mit aussergewöhnlichem politischem Geschick durch die Anfeindungen der letzten 200 Jahre geleitet haben.
Dr. Willi Egloff, Rechtsanwalt Quavier 55/09 pdf
Interpellation Rolf Zbinden (PdA)
Berner Burgergemeinde
mit Einwohnergemeinde vereinigen
Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats
Einleitend möchte ich feststellen, dass ich wenigstens an einem Punkt der Antwort des Gemeinderates Freude habe: Der Gemeinderat streitet immerhin nicht ab, dass die Burgergemeinde in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts eine Gefahr für die Demokratie darstellte. Die innere Struktur der Burgergemeinde hat sich seither nicht verändert, ihr Vermögen hat auch nicht abgenommen. Dass die momentane Krise schon mit der Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre verglichen wird, wird auch dem Gemeinderat nicht entgangen sein. Unqualifiziert ist daher wohl eher die Naivität, mit der die Möglichkeit ausgeschlossen wird, dass sich die Burgergemeinde in der heutigen Zeit wieder wie anno dazumal verhalten und auf die autoritäre Karte setzen könnte.
Bei der devoten Haltung des Gemeinderates kann es die Burgergemeinde gut verschmerzen, dass mit Stephan Hügli einer der ihren abgewählt worden ist. Wenn der Gemeinderat findet, dass eine Vereinigung der Burgergemeinde mit der Einwohnergemeinde nicht im Interesse der Stadt Bern ist, so heisst dies folgendes: Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Burgergemeinde besser beurteilen kann, wie sich die Stadt in vielen Bereichen entwickeln soll, als die Einwohnergemeinde.
Dem Gemeinderat scheint es also nur recht zu sein, dass nicht er, der Stadtrat und schliesslich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden können, welche Kultur mit wie viel Geld gefördert werden soll; wo Wohnungen für Arme oder für Reiche gebaut werden sollen; ob wie heute Wohnungen für Reiche oder ob neu Wohnungen für Arme subventioniert werden sollen etc. Offenbar hat er in die auserlesenen Bernburger mehr Vertrauen als in die gemeine Stadtbevölkerung.
Jedenfalls wissen die Wählerinnen und Wähler nun, woran sie sind: Wenn sie RGM wählen, dürfen sie sich über viel partizipative Rhetorik freuen. Wenn sie aber demokratisch über die Verwendung des Burgervermögens entscheiden möchten, wenn sie die bürgerliche Revolution endlich abschliessen, zu Ende bringen möchten, dann können sie von RGM nichts, aber auch gar nichts erwarten.
Rolf Zbinden, PdA Bern, 12 Februar 2009 pdf
Wohnungen bauen
Burgergemeinde mit Einwohnergemeinde vereinigen
Die PdA Bern fordert, dass das gesamte Eigentum der Burgergemeinde Bern mit allen Rechten und Pflichten ins Eigentum der Einwohnergemeinde Bern übergeht.
Welche Verbesserungen bringt diese Forderung?
Die Stadt Bern wird schuldenfrei sein und kann die unsinnigen Sparübungen auf Druck des Kantons abbrechen.
Die Baulandreserven in Bern werden der Stadt gehören. Sie kann demokratisch entscheiden, wo und für wen Wohnungen gebaut werden. So können auch Wohnungen für ärmere Familien gebaut werden.
Die Stadt kann demokratisch darüber entscheiden, welche kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen mit wie viel Geld subventioniert werden.
Auf dem nicht überbauten Land wird es Platz für grosszügige Spielplätze und für alternative Wohnprojekte - wie Stadtnomaden und Stadttauben - haben. Solange in der Schweiz Raps und Sonnenblumen zu Treibstoff verarbeitet werden, muss nicht jedes unverbaute Feld landwirtschaftlich genutzt werden.
Die bürgerliche Revolution wird nach über 200 Jahren auch im Hauptort der Gnädigen Herren von Bern vollendet sein.
Die Einwohnergemeinde ist arm
Die Stadt Bern hat 150 Mio. Franken Schulden. Der bürgerlich dominierte Kanton verlangt die Schuldentilgung. Daher muss die Stadt Bern bei Ludotheken, Spielplätzen, Kinderkrippen, etc. immer mehr sparen.
In der Stadt Bern fehlen vor allem für Familien bezahlbare Wohnungen, da 73% der Wohnungen weniger als 4 Zimmer haben.
Die Burgergemeinde ist reich
Die Burgergemeinde Bern hat nach eigenen Angaben ein Vermögen von 800 Mio. Franken. In Wirklichkeit ist das Vermögen noch viel höher. Damit können die Schulden der Stadt Bern mehrmals zurückbezahlt werden.
Tausende von Mietern zahlen indirekt Baurechtszinse an die Burgergemeinde. Ihr gehören fast alle Baulandreserven der Stadt Bern, viele Häuser auf dem ganzen Stadtgebiet, 3600 Hektaren Wald und 1200 Hektaren Landwirtschaftsland.
Die DC Bank gehört ebenfalls der Burgergemeinde.
Das Vermögen der Burgergemeinde gehört allen
Nur jeder zehnte Einwohner der Stadt Bern ist auch Mitglied der Burgergemeinde. Daneben gibt es noch 5000 Bernburger, die außerhalb der Stadt wohnen. Die Burgergemeinde ist ein Überbleibsel aus dem alten Bern. Mit dem Einmarsch der Franzosen haben die Bernburger ihre politischen Privilegien verloren, ihre wirtschaftliche Macht konnten sie bis heute behalten.
Das Vermögen der Burgergemeinde ist kein Privateigentum, es ist das Vermögen der Stadt Bern vor dem Einmarsch der Franzosen. Die politische Macht ist auf alle Einwohner der Stadt Bern übergegangen, genau gleich muss das Vermögen auch der Einwohnergemeinde gehören.
Was macht die Burgergemeinde mit ihrem Geld?
Sie hat bloss eine gesetzliche Verpflichtung: Sie muss für die Sozialfürsorge der armen Bernburger aufkommen. 2006 waren dies 84 Personen, d.h. 0.5% der Bernburger. In der Einwohnergemeinde beziehen 5% Fürsorgeleistungen. Dies zeigt, dass die Mitglieder der Burgergemeinde gutbetucht sind.
Mit dem Rest des Geldes können die Nachkommen der Gnädigen Herren von Bern tun und lassen was sie wollen. Momentan vermehren sie das Vermögen und finanzieren schwergewichtig das Naturhistorische und das Historische Museum, das Casino und die Burgerbibliothek mit rund 15 Mio. Franken pro Jahr.
Weiter gründen sie ungenügend dotierte Stiftungen. Das klassische Beispiel ist das Paul Klee Museum mit einem Stiftungskapital von bloss 20 Mio. Franken. Dies reicht trotz Freiwilligenarbeit für den Betrieb nicht aus. Daher muss die Stadt Bern den Betrieb mitfinanzieren und Subventionen für andere Institutionen abbauen.
Die Burgergemeinde spricht auch einmalige Beiträge für kulturelle Projekte. Diese dienen aber in erster Linie der Imagepflege, sind es doch total bloss ca. 0.6 Mio. Franken oder ca. 2’000 Franken pro Projekt.
PdA Bern, 14 September 2008 pdf
Berner Burgergemeinde mit Einwohnergemeinde vereinigen
Die möglichen Schatten auf der Vergangenheit der Burgergemeinde haben am 12. Februar 2009 im Stadtparlament zu einem Schlagabtausch geführt.
PdA-Stadtrat Rolf Zbinden forderte in einer Interpellation die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde.
Berner Zeitung - 12. Februar 2009
Interpellation Rolf Zbinden (PdA)
Berner Burgergemeinde mit Einwohnergemeinde vereinigen
Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats
12. Februar 2009 mehr...

Antwort der PdA Bern auf den Vortrag des Gemeinderats
Rebgut der Stadt Bern: Übernahme des Burgerlichen Rebguts auf der St. Petersinsel; Investitionskredit
20. November 2008 pdf
Wohnungen bauen
Burgergemeinde mit Einwohnergemeinde vereinigen
Die PdA Bern fordert, dass das gesamte Eigentum der Burgergemeinde Bern mit allen Rechten und Pflichten ins Eigentum der Einwohnergemeinde Bern übergeht.
PdA Bern, 14 September 2008 mehr...
Interpellation Rolf Zbinden
Berner Burgergemeinde mit der Einwohnergemeinde vereinigen
01. Septemper 2008
Die heimliche Herrschaft
Die Bernburger besitzen ein Drittel des städtischen Bodens. Und sie üben in aller Diskretion ihre Macht aus, wie das aufschlussreiche Buch der Berner Historikerin Katrin Rieder zeigt.
WoZ - 14. August 2008
Katrin Rieder
Netzwerke des Konservatismus
Berner Burgergemeinde und Patriziat im 19. und 20. Jahrhundert.
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